Operative Zahnentfernung (Weisheitszähne, Wurzelreste, überzählige Zähne)
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Ein Zahn gilt als retiniert, wenn er nur teilweise oder gar nicht aus dem Kieferknochen in die Mundhöhle durchbrechen kann. Oft kann man im Mund nur einen Teil oder die Hälfte der natürlichen Zahnkrone sehen. Besonders häufig kommt das bei Weisheitszähnen oder den oberen Eckzähnen vor.
Ursache für eine Zahnretention ist in den meisten Fällen Platzmangel oder eine Fehllage.
Da retinierte Zähne oft krankhafte Begleiterscheinungen mit sich bringen, sollten sie entfernt oder freigelegt werden.
Potentielle Folgen dieser retinierten Zähne sind Zysten, die sich um diese Zähnen bilden. Es kann auch ein Nachbarzahn durch den retinierten geschädigt werden. Oft entstehen unästhetische Zahnverschiebungen auch im Frontbereich. Darüber hinaus treten in vielen Fällen akute Infektionen auf. Diese äußern sich beispielsweise durch Schluckbeschwerden, Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen im Mund- und Rachenbereich und können bei Nichtbehandlung auch gefährliche Infektionen nach sich ziehen.
Bei gleichzeitiger kieferorthopädische Behandlung kann ein retinierter und verlagerter Zahn (z.B. Eckzahn) chirurgisch freigelegt und anschließend in den Zahnbogen eingegliedert werden.
Verlagerte Zähne sollten entfernt werden, wenn…
- trotz kieferorthopädischer Maßnahmen (Zahnregulierungen) ein Platzmangel besteht,
- die Gefahr einer Zystenbildung besteht,
- benachbarte Zähne durch Karies oder Wurzelresorption geschädigt werden können,
- die umliegende Schleimhaut und Knochen sich entzünden,
- Zahnreihen verschoben werden,
- es bei einer Prothese zu Druckstellen kommt.